Die Gemeinschaftsversammlung entscheidet
über die Belange der Verwaltungsgemeinschaft (z. B. Einstellung von
Personal, Beschaffungen), soweit nicht der Gemeinschaftsvorsitzende
zuständig ist oder die Entscheidung an ihn oder an das
Verwaltungspersonal übertragen wurde.
Die
Gemeinschaftsversammlung besteht aus den Vertretern der
Mitgliedsgemeinden. Dies sind im Moment drei Vertretern der Gemeinde
Reichertsheim und drei Vertreter der Gemeinde Kirchdorf.
Vertreter
der Gemeinden sind jeweils der Erste Bürgermeister der Mitgliedsgemeinde
und ein Gemeinderatsmitglied; für jedes weitere Tausend ihrer Einwohner
entsendet die Mitgliedsgemeinde ein weiteres Gemeinderatsmitglied.
Wer außer dem Ersten Bürgermeister die Gemeinde in der
Gemeinschaftsversammlung vertritt, beschließt der jeweilige Gemeinderat.
Mitglieder der Gemeinschaftsversammlung