Gemeinde Kirchdorf
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Gemeinde Kirchdorf

Dorfstraße 4
83527 Kirchdorf

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Mail: info@kirchdorf-online.de

Öffnungszeiten:

Mo., Di. und Fr.: 08.30 bis 12.00 Uhr
Do.: 14.00 bis 18.00 Uhr
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Breitbanderschließung

Verfahren 2021


Breitbandausbau in der Gemeinde Reichertsheim im Rahmen der Bayerischen Gigabitrichtlinie (BayGibitR)

Der Freistaat Bayern unterstützt mit der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern (Bayerische Gigabitrichtlinie - BayGibitR) vom 02.03.2020 den sukzessiven Aufbau von gigabitfähigen Breitbandnetzen mit

Übertragungsraten von mindestens

  • 200 Mbit/s symmetrisch für Privatanschlüsse und
  • 1 Gbit/s symmetrisch für gewerbliche Anschlüsse.


Ansprechpartner: Herr Johannes Kern

Hier stellen wir Ihnen verschiedene Dateien als Download zur Verfügung:


Förderschritt 1: Beginn Bestandsaufnahme (12.02.2021)

Gemäß der Bayerischen Gigabitrichtlinie (BayGibitR) veröffentlicht die Gemeinde Kirchdorf nachfolgende Dokumente zur örtlichen Breitbandversorgung. Eine detaillierte Adressliste wird den am Martkerkundungsverfahren teilnehmenden Netzbetreibern und Investoren auf Anfrage und nach Einreichung der unterschriebenen Verpflichtungserklärung Geodaten gerne zur Verfügung gestellt. Bitte kontaktieren Sie hierzu Herrn Johannes Kern.

Email: johannes.kern@reichertsheim.de



Förderschritt 2: Markterkundung Bekanntmachung (19.03.2021)

Die Gemeinde Kirchdorf ermittelt im Rahmen der Markterkundung, ob Investoren einen eigenwirtschaftlichen Ausbau in den kommenden drei Jahren planen und zu welchen buchbaren Bandbreiten (Download und Upload als zuverlässig erreichbare Mindest-Geschwindigkeiten) dieser führt. Die Gemeinde Kirchdorf bittet alle Netzbetreiber und Investoren, sich bis spätestens 19.03.2021 an der Markterkundung zu beteiligen.



Förderschritte 3 und 4

Es gibt neue Informationen zu den Förderschritten 3 und 4 des Verfahrens zur Breitbanderschließung 2021.

Da diese Maßnahme in interkommunaler Zusammenarbeit mit der Gemeinde Reichertsheim realisiert wird, finden Sie die genaueren Informationen hierzu auf der Hompage der Gemeinde Reichertsheim unter folgendem Link:

Breitbanderschließung 2021


Förderschritt 5:

Die Gemeinden Reichertsheim und Kirchdorf haben im Zeitraum vom 15.09.2022 bis 13.01.2023 ein einstufiges Auswahlverfahren nach Nr. 7 und Nr. 8 BayGiBitR durchgeführt.

Die vorgesehene Auswahlentscheidung kann in der nachfolgenden Datei eingesehen werden:



Verfahren 2018


 


Stellungnahme Kooperationsvertrag

 Verfahren Kirchdorf III



Auswahlverfahren - Ergebnis

 Verfahren Kirchdorf III



Auswahlverfahren - Bekanntmachung

Auswahlverfahren - einstufig

Auswahlverfahren im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (Breitbandrichtlinie - BbR) vom 10.07.2014 Az.: 75-O 1903-001-24929/14   Die Gemeinde Kirchdorf führt zur Auswahl eines Netzbetreibers, der mit einem öffentlichen Zuschuss den Aufbau und Betrieb eines NGA-Netzes in Ihrem Erschließungsgebiet realisieren kann, ein offenes, transparentes und diskriminierungsfreies Auswahlverfahren aufgrund förderrechtlicher Vorgaben gemäß Nr. 5.1 der Breitbandrichtlinie (BbR - herunterladbar unter www.schnelles-internet.bayern.de) durch. Eine förmliche Ausschreibungspflicht aufgrund Vergaberechts besteht nicht, sodass auch der Rechtsweg zu den Vergabekammern nicht eröffnet ist.   Die Auswahl erfolgt einstufig im Wege eines freihändigen Auswahlverfahrens.

Bitte senden Sie uns Ihr Angebot bis spätestens  03.07.2018 um 12.00 Uhr zu.

Achtung neuer Termin zur Angebotsabgabe:


Bitte senden Sie uns Ihr Angebot bis spätestens 23.07.2018 um 12.00 Uhr zu.

Achtung erneute Fristverlängerung:

Bitte senden Sie uns Ihr Angebot bis spätestens 27.07.2018 um 12.00 Uhr zu.

Die entsprechenden Unterlagen werden direkt unter diesem Text über die nachfolgenden Links bereitgestellt:


Erschließungsgebiete Übersicht

icon Kirchdorf_III_vorl_EG_zum_Auswahlv.pdf (584.7 KB)

Bekanntmachung Auswahlverfahren - einstufig

icon Kirchdorf_III_Bekanntm_Auswahlv_einst.pdf (210.2 KB)

Anlage 1 zum Auswahlverfahren

icon Kirchdorf_III_-_Anlage_1_zum_Auswahlverfahren.pdf ( 52.2 KB)

Anlage 2 Bewertungsmatrix Muster

icon Kirchdorf_III_-_Anlage_2_Bewertungsmatrix_Muster.pdf ( 49.8 KB)

Muster Breitbandausbauvertrag

icon Kirchdorf_-_Muster_Breitbandausbauvertrag.pdf (103.1 KB)

Muster Wirtschaftlichkeitslücke

icon Kirchdorf_-_Muster_Wirtschaftlichkeitsluecke.pdf (309.3 KB)

Muster WL Hinweise

icon Kirchdorf_-_Muster_WL_Hinweise.pdf (213.1 KB)

Markterkungund - Ergebnis

Nachfolgend die Datei mit dem Ergebnis der Markterkundung



Markterkundung

Der Freistaat Bayern fördert mit der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen (Breitbandrichtlinie - BbR) vom 09.07.2014 den sukzessiven Aufbau von hochleistungsfähigen Breitbandnetzen (Netze der nächsten Generation, NGA-Netze) mit Übertragungsraten von mindestens 50 Mbit/s im Download und viel höheren Upload-Geschwindigkeiten als bei Netzen der Grundversorgung in den Gebieten, in denen diese Netze noch nicht vorhanden sind.

Bevor Fördermittel eingesetzt werden können, hat die Gemeinde Kirchdorf gemäß Nr. 4.3 ff. BbR im Rahmen der Markterkundung Netzbetreiber zu eigenwirtschaftlichen Ausbauplänen, zur dokumentierten Ist-Versorgung und zu aktuellen Infrastrukturen, die noch nicht im Infrastrukturatlas der BNetzA eingestellt sind, zu befragen. Die Gemeinde Kirchdorf bittet daher, bis spätestens 02.03.2018 zu nachfolgenden Punkten Stellung zu nehmen:
 

  1. Eigenwirtschaftlicher Ausbau
  2. Analyse der Ist-Versorgung im vorläufigen Erschließungsgebiet
  3. Meldung eigener Infrastruktur an die Bundesnetzagentur und grundsätzliche Bereitschaft zur Bereitstellung der passiven Infrastruktur“



Bekanntmachung Auswahlentscheidung

...



Auswahlverfahren

Auswahlverfahren - einstufig

Auswahlverfahren im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (Breitbandrichtlinie - BbR) vom 10.07.2014 Az.: 75-O 1903-001-24929/14

Die Gemeinde Kirchdorf führt zur Auswahl eines Netzbetreibers, der mit einem öffentlichen Zuschuss den Aufbau und Betrieb eines NGA-Netzes in Ihrem Erschließungsgebiet realisieren kann, ein offenes, transparentes und diskriminierungsfreies Auswahlverfahren aufgrund förderrechtlicher Vorgaben gemäß Nr. 5.1 der Breitbandrichtlinie (BbR - herunterladbar unter www.schnelles-internet.bayern.de) durch. Eine förmliche Ausschreibungspflicht aufgrund Vergaberechts besteht nicht, sodass auch der Rechtsweg zu den Vergabekammern nicht eröffnet ist.

Die Auswahl erfolgt einstufig im Wege eines freihändigen Auswahlverfahrens.

Bitte senden Sie uns Ihr Angebot bis spätestens  05.12.2014, 12.00 Uhr zu.

Die notwendigen Unterlagen stehen im Folgenden als Download bereit.

 







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