Sämtliche Feste und Veranstaltungen, für die eine Genehmigung nach § 12 Abs. 1 Gaststättengesetz erforderlich ist, müssen 4 Wochen vor der Veranstaltung bei der Gemeinde angemeldet werden. Diese verlängerte Frist ist aufgrund gesetzlicher Änderung erforderlich, da neuerdings vor der Genehmigung eine Stellungnahme der Polizei und des Jugendamtes eingeholt werden muss.