Die Zusendung der Wahlbenachrichtigungsbriefe für die Landtags- und
Bezirkswahl 2023 sollte bis spätestens 17.09.2023 stattfinden.
Personen,
die bis zum 17.09.2023 keinen Wahlbenachrichtigungsbrief erhalten
haben, aber glauben dennoch stimmberechtigt zu sein, setzen sich bitte
mit dem Bürgerbüro in Verbindung.
Sie möchten Ihre Stimme per Briefwahl abgeben? Dann benötigen Sie einen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen.
Wahlscheinanträge werden von der Gemeinde nur bis zum Freitag, 06.10.2023, 15.00 Uhr, bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung auch noch bis zum Wahltag, 15.00 Uhr entgegegenommen.
In der Zeit vom Montag, 28.08.2023 bis einschließlich Sonntag, 01.10.2023, 23.00 Uhr ist die elektronische Beantragung der Briefwahlunterlagen (Internetwahlschein) möglich.
Nach
Ablauf dieser Frist ist die Beantragung der Briefwahlunterlagen nur
noch persönlich bzw. schriftlich möglich. Wir empfehlen ab dem
01.10.2023, 23.00 Uhr, die persönliche Beantragung der
Briefwahlunterlagen, da nicht sichergestellt ist, ob die postalische
Zustellung rechtzeitig vor dem Wahltag erfolgt.
Die Beantragung für eine andere Person ist nur mit schriftlicher Vollmacht möglich. Sie kann daher nicht elektronisch erfolgen.
Link zur Beantragung eines Wahlscheins
Um Beachtung der nachfolgenden Sonderausgabe des Oberbayerischen Amtsblattes wird gebeten.
Liebe Kinder und Jugendliche, liebe Eltern,
wir freuen uns, dass wir Euch auch dieses Jahr wieder ein buntes Ferienprogramm vorstellen dürfen. Unser Dank gilt allen Vereinen sowie ehrenamtlichen Personen, die hierbei mitgewirkt haben.
Unter folgendem Link finden Sie die aktuellen Übungspläne der Freiwilligen Feuerwehren der Gemeinde Kirchdorf für das Jahr 2023:
Das aktuelle Mitteilungsblatt ist online und kann ab sofort hier eingesehen werden.
Anbei finden Sie die öffentliche Bekanntmachung zur Festsetzung und Entrichtung der Grundsteuer für das Kalenderjahr 2023.
Der Gemeinderat hat in der öffentlichen Sitzung am 05.04.2022 die Aufstellung des Bebauungsplans Sondergebiet Rainbach beschlossen.
Weitere Info´s erhalten Sie hier.
Der aktuelle Bebauungsplan zum Baugebiet "Rainbach I" kann nun online unter folgendem Link eingesehen werden:
Im Flurbereinigungsgebiet Loh wird ein Grundstück der Teilnehmergemeinschaft mit einer Fläche von 0,4993 ha an interessierte Beteiligte des Verfahrensgebites Loh vergeben.
Weitere Informationen, sowie das Muster für einen Kaufantrag finden Sie im Anhang:
Es gibt neue Informationen zu den Förderschritten 3 und 4 des Verfahrens zur Breitbanderschließung 2021.
Da diese Maßnahme in interkommunaler Zusammenarbeit mit der Gemeinde Reichertsheim realisiert wird, finden Sie die genaueren Informationen hierzu auf der Hompage der Gemeinde Reichertsheim unter folgendem Link:
Info´s zur Ukrainehilfe erhalten Sie hier.
Für weitere Fragen stehen wir Ihnen unter der Tel.-Nr. 08072/592 während der allgemeinen Geschäftszeiten zur Verfügung.
Nachfolgend die Info´s über die neue Grundsteuer in Bayern.
Der Landkreis Mühldorf bemüht sich schon einige Jahre einen
Pflegestützpunkt zu errichten. Der Bezirk Oberbayern der Landkreis und
die AOK Mühldorf haben jetzt einen Vertrag über die Errichtung dieses
Stützpunktes im Mühldorfer Landatsamt unterschrieben. Der
Pflegestützpunkt steht seit Anfang April als neutrale Beratungsstelle
für pflegebedürftige Bürger/-innen, pflegenden Angehörigen und
Ratsuchende aus dem Landkreis zur Verfügung. Die Beratung erfolgt
individuell, kostenlos und unabhängig.
Weitere Informationen erhalten Sie hier.