Liebe Bürgerinnen und Bürger,
wir freuen uns über Ihr Interesse an der Gemeinde Kirchdorf und möchten Ihnen anbei einen kurzen Überblick zur einfacheren Navigation
auf unserer Homepage liefern:
Anträge/Formulare: verschiedene Formulare und Anträge zum selbst ausdrucken oder online ausfüllen.
Ansprechpartner: hier finden Sie zuständige Mitarbeiter der Verwaltung und weitere Anlaufstellen
Bürgerinformationen: Aktuelle Themen sowie Angaben zu laufenden Projekten
Vereine und Veranstaltungen: Übersicht der lokalen Vereine, sowie aktuelle Veranstaltungen
Gemeinde und Verwaltungsgemeinschaft: Zahlen, Daten, Fakten zur Gemeinde und Verwaltungsgemeinschaft
Die jeweiligen Unterpunkte sind in alphabetischer Reihenfolge geordnet.
Bei Wünschen und Verbesserungesvorschlägen zu unserer Homepage wenden Sie sich gerne an Hr. Sattler
E-Mail: andreas.sattler@reichertsheim.de
Telefon: 08073/9192-18
An einer funktionelleren Anzeige der Inhalte auf mobilen Geräten arbeiten wir bereits.
Auf neue Inhalte wird im folgenden stets auf der Startseite verwiesen, sodass Sie sofort einen Überblick zu den aktuellen Geschehnissen erhalten:
In diesem Jahr finden die Geschäftsjahre 2024 - 2028 wieder die Wahlen der Schöffen und Jugendschöffen statt.
Schöffen und Jugendschöffen sind ehrenamtliche Richter am Amtsgericht und bei den Strafkammern des Landgerichts und stehen grundsätzlich gleichberechtigt neben den Berufsrichtern.
Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils.
Die Gemeinde Reichertsheim sucht Bewerber, die in Kirchdorf wohnen und am 01.01.2024 mindestens 25 Jahre und höchstens 69 Jahre alt sein werden. Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen. Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, ist von der Wahl ausgeschlossen. Auch hauptamtlich in oder für die Justiz Tätige (z.B. Polizeivollzugsbeamte, Bewährungshelfer usw.) und Religionsdiener sollen nicht zu Schöffen gewählt werden.
Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen/Jugendschöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und – wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – gesundheitliche Eignung. Juristische Kenntnisse irgendwelcher Art sind für das Amt nicht erforderlich.
Interessenten für das Schöffenamt bewerben sich bitte schriftlich bei der Gemeinde Kirchdorf bis zum 10. März 2023 mit den bereit gestellten Vordrucken, die Sie untenstehend herunterladen können:
Jahreshauptversammlung am Donnerstag, 26.01.2023 ab 20.15 Uhr beim Grainer.
Nachfolgend die Tagesordnung.
Das sechste, und somit letzte Mitteilungsblatt der Gemeinde Kirchdorf ist fertig und kann nun zusätzlich zur papierhaften Version auch auf unserer Homepage unter folgendem Link eingesehen werden:
Anbei finden Sie die öffentliche Bekanntmachung zur Festsetzung und Entrichtung der Grundsteuer für das Kalenderjahr 2023.
Der Gemeinderat hat in der öffentlichen Sitzung am 05.04.2022 die Aufstellung des Bebauungsplans Sondergebiet Rainbach beschlossen.
Weitere Info´s erhalten Sie hier.
Der aktuelle Bebauungsplan zum Baugebiet "Rainbach I" kann nun online unter folgendem Link eingesehen werden:
Im Flurbereinigungsgebiet Loh wird ein Grundstück der Teilnehmergemeinschaft mit einer Fläche von 0,4993 ha an interessierte Beteiligte des Verfahrensgebites Loh vergeben.
Weitere Informationen, sowie das Muster für einen Kaufantrag finden Sie im Anhang:
Es gibt neue Informationen zu den Förderschritten 3 und 4 des Verfahrens zur Breitbanderschließung 2021.
Da diese Maßnahme in interkommunaler Zusammenarbeit mit der Gemeinde Reichertsheim realisiert wird, finden Sie die genaueren Informationen hierzu auf der Hompage der Gemeinde Reichertsheim unter folgendem Link:
Das aktuelle Mitteilungsblatt der Gemeinde Kirchdorf ist online, und kann ab sofort hier eingesehen werden.
Info´s zur Ukrainehilfe erhalten Sie hier.
Für weitere Fragen stehen wir Ihnen unter der Tel.-Nr. 08072/592 während der allgemeinen Geschäftszeiten zur Verfügung.
Nachfolgend die Info´s über die neue Grundsteuer in Bayern.
Der Landkreis Mühldorf bemüht sich schon einige Jahre einen
Pflegestützpunkt zu errichten. Der Bezirk Oberbayern der Landkreis und
die AOK Mühldorf haben jetzt einen Vertrag über die Errichtung dieses
Stützpunktes im Mühldorfer Landatsamt unterschrieben. Der
Pflegestützpunkt steht seit Anfang April als neutrale Beratungsstelle
für pflegebedürftige Bürger/-innen, pflegenden Angehörigen und
Ratsuchende aus dem Landkreis zur Verfügung. Die Beratung erfolgt
individuell, kostenlos und unabhängig.
Weitere Informationen erhalten Sie hier.