Der Gemeinderat der Gemeinde Kirchdorf hat mit Beschluss vom 07.07.2020 den Bebauungsplan mit Grünordnung der Gemeinde Kirchdorf „Gewerbegebiet Esbaum II“ i. d. F. vom 07.07.2020 als Satzung beschlossen.
Dieser Beschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht und tritt somit in Kraft.
Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan mit Grünordnung der Gemeinde Kirchdorf „Gewerbegebiet Esbaum II“ i. d. F. v. 07.07.2020 in Kraft.
Aufgrund der aktuellen Infektionszahlen im Landkreis werden die Rathäuser in Reichertsheim und Kirchdorf für den durchgängigen Parteiverkehr bis auf Weiteres geschlossen. Die Leistungen der Verwaltungsgemeinschaft können weiterhin in Anspruch genommen werden, setzen aber vorherige Terminvereinbarung voraus. Beim Betreten der Rathäuser ist Mundschutz zu tragen und die Hände sind zu desinfizieren.
Bitte beachten Sie das folgende PDF zur Allgemeinverfügung des Landkreises Mühldorf a. Inn zur Bekämpfung der steigenden Corona-Infektionszahlen.
Mit der Bekanntmachung des In Kraft Tretens der 1. Änderung des
F-Planes "Esbaum II" vom 01.09.2020 ist der F-Plan der Gemeinde in Kraft
getreten.
Dieser wurde vom Landratsamt Mühldorf geprüft und mit Bescheid vom 25.08.2020 Az.: 41-Blp050/19 genehmigt.
Alle Unterlagen sind hier angefügt und können in der Gemeinde Kirchdorf und der Gemeinde Reichertsheim eingesehen werden.
Montag | 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr |
Dienstag | 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr |
Mittwoch | geschlossen |
Donnerstag | 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr |
Freitag | 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr |
Am Mittwoch, sowie Donnerstag ist zudem das Rathaus Reichertsheim von 08:30 Uhr bis 12.00 Uhr geöffnet. Tel. 08073/9192-12