Das aktuelle Mitteilungsblatt der Gemeinde Kirchdorf ist online, und kann ab sofort hier eingesehen werden.
Die Verwaltungsgemeinschaft Reichertsheim sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/n Mitarbeiter/in für das Bauamt in Voll/Teilzeit.
Anbei finden Sie die zugehörige Stellenausschreibung:
Die Verwaltungsgemeinschaft Reichertsheim sucht ab sofort eine/n Mitarbeiter(-in) als Reinigungskraft in Teilzeit/Vollzeit.
Anbei finden Sie die zugehörige Stellenausschreibung:
Die Verwaltungsgemeinschaft Reichertsheim sucht ab sofort eine/n Mitarbeiter(-in) als Hausmeister in Teilzeit.
Anbei finden Sie die zugehörige Stellenausschreibung:
Tagesordnung:
Info´s zur Ukrainehilfe erhalten Sie hier.
Für weitere Fragen stehen wir Ihnen unter der Tel.-Nr. 08072/592 während der allgemeinen Geschäftszeiten zur Verfügung.
Nachfolgend die Info´s über die neue Grundsteuer in Bayern.
Der Gemeinderat der Gemeinde Kirchdorf hat mit Beschluss vom 01.06.2021 die
1. Änderung der Außenbereichssatzung Leimgruben i. d. F. vom 19.05.2021 und des Planteiles i. d. F. v. 07.01.2021 als Satzung beschlossen.
Dieser Beschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht.
Mit dieser Bekanntmachung tritt die 1. Änderung der Außenbereichssatzung Leimgruben i. d. F. vom 19.05.2021 und des Planteiles i. d. F. v. 07.01.2021 in Kraft.
Das Plangebiet des Bebauungsplanes befindet sich in Leimgruben.
Der genaue Umgriff ist im beiliegenden Lageplan dargestellt.
Jedermann kann 1. Änderung der Außenbereichssatzung Leimgruben i. d. F. vom 19.05.2021 und des Planteiles i. d. F. v. 07.01.2021 und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in dem Bebauungsplan berücksichtigt wurden, und aus welchen Gründen der Plan nach Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde, bei der Gemeinde Kirchdorf und der Gemeinde Reichertsheim zu den üblichen Geschäftszeiten einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen.
Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen.
Unbeachtlich werden demnach
wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung 1. Änderung der Außenbereichssatzung Leimgruben schriftlich gegenüber der Gemeinde Kirchdorf oder der Gemeinde Reichertsheim geltend gemacht worden sind; der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen.
Außerdem wird auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB hingewiesen. Danach erlöschen Entschädigungsansprüche für nach den
§§ 39 bis 42 BauGB eingetretene Vermögensnachteile, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird.
Alle für die Planung relevanten Unterlagen finden Sie hier:
Der Landkreis Mühldorf bemüht sich schon einige Jahre einen
Pflegestützpunkt zu errichten. Der Bezirk Oberbayern der Landkreis und
die AOK Mühldorf haben jetzt einen Vertrag über die Errichtung dieses
Stützpunktes im Mühldorfer Landatsamt unterschrieben. Der
Pflegestützpunkt steht seit Anfang April als neutrale Beratungsstelle
für pflegebedürftige Bürger/-innen, pflegenden Angehörigen und
Ratsuchende aus dem Landkreis zur Verfügung. Die Beratung erfolgt
individuell, kostenlos und unabhängig.
Weitere Informationen erhalten Sie hier.